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   BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11   

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BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11 (https://dejure.org/2013,18907)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11 (https://dejure.org/2013,18907)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 (https://dejure.org/2013,18907)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 84 Abs. 3 StVollzG; § 109 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 64 Abs. 3 JVollzGB III BW
    Körperliche Durchsuchung im Strafvollzug (allgemeines Persönlichkeitsrecht; Eingriffsschwere; Verhältnismäßigkeit; Zweckerreichung; Vollzugsaufwand); effektiver Rechtsschutz (Begründung einer Beschwerdeentscheidung; Leerlaufen der Beschwerdemöglichkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch körperliche Durchsuchung gem § 64 Abs 3 JVollzG BW III ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 64 Abs 3 JVollzIIIGB BW 2009
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch körperliche Durchsuchung gem § 64 Abs 3 JVollzG BW III (juris: Buch 3 § 64 Abs 3 JVollzGB BW 2009) ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung - zudem Verletzung ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer mit Entkleidung verbundenen Durchsuchung eines Strafgefangenen nach Rückkehr des Strafgefangenen von einer im gefesselten Zustand durchgeführten richterlichen Vernehmung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch körperliche Durchsuchung gem § 64 Abs 3 JVollzG BW III (juris: Buch 3 § 64 Abs 3 JVollzGB BW 2009) ohne hinreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung - zudem Verletzung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer mit Entkleidung verbundenen Durchsuchung eines Strafgefangenen nach Rückkehr des Strafgefangenen von einer im gefesselten Zustand durchgeführten richterlichen Vernehmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zutiefst gedemütigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mit Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz für Strafgefangenen - Nur "Abstrakte Gefahr" rechtfertigt keine Intim-Durchsuchungen im Gefängnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrmalige Körperdurchsuchung eines während Aus- und Vorführung gefesselten Häftlings verletzt die Grundrechte des Betroffenen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßige körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Häftlinge müssen sich nicht unnötig nackig durchsuchen lassen

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutz gegen Intim-Durchsuchungen im Gefängnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3291
  • NStZ 2014, 630
  • NStZ-RR 2013, 324
  • StV 2014, 352
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11
    Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise bedeckten Körperöffnungen verbunden sind (BVerfGK 17, 9 ).

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat dieser Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 12, 422 ; 17, 9 , m.w.N.).

    Der bloße Umstand, dass Verwaltungsabläufe sich ohne eingriffsvermeidende Rücksichtnahmen einfacher gestalten, ist allerdings hinsichtlich der Anordnung von Durchsuchungen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, noch weniger als in anderen, weniger sensiblen Bereichen geeignet, den Verzicht auf solche Rücksichtnahmen zu rechtfertigen (vgl. BVerfGK 17, 9 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
    Auszug aus BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11
    Dies ist angesichts der offenkundigen inhaltlichen Abweichung des landgerichtlichen Beschlusses von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zur Bedeutung einer solchen Abweichung für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 1 Ws 288/06 (StrVollz) -, juris) und der bei der Auslegung der Grundrechte zu berücksichtigenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (s.o. II.1.a)bb)) hier der Fall.
  • BVerfG, 05.11.2016 - 2 BvR 6/16

    Bei der Anordnung der stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen muss

    Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise verdeckten Körperöffnungen verbunden sind (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15).

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat dieser Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15).

    Jedenfalls in den Fällen, in denen für die handelnden Vollzugsbediensteten erkennbar ist oder mit praktikablem Aufwand erkennbar gemacht werden könnte, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Gefahr eines Missbrauchs des bewilligten Besuchs durch den Gefangenen fernliegen könnte, gebührt dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Vorrang (vgl. zum "Einschmuggeln' BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 21).

  • BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18

    Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen

    Dies gilt in besonderem Maße für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise verdeckten Körperöffnungen verbunden sind (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat der Inspizierte Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29).

    Wie Einzelfallanordnungen gemäß Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BayStVollzG setzen auch Allgemeinanordnungen nach Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG bei am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichteter Auslegung voraus, dass die Verfügung der Anstaltsleitung erkennen lässt, dass von der generellen Anordnung der Durchsuchung abgewichen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15).

    a) Verfassungsrechtlich ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht nicht davon ausgegangen ist, dass - über den Wortlaut des Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG hinaus - konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Besuchs vorliegen müssen, um eine Durchsuchung auf Grundlage der generellen Anordnung grundrechtskonform durchführen zu können, sondern die abstrakte Gefahr etwa des Einbringens unerlaubter Gegenstände oder von Betäubungsmitteln nach einem Besuch im Regelfall ausreicht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 20; BVerfGK 2, 102 ).

  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris, Rn. 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 28; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris, Rn. 32).
  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Der bloße Umstand, dass Verwaltungsabläufe sich ohne eingriffsvermeidende Rücksichtnahmen einfacher gestalten, ist hier noch weniger als in anderen, weniger sensiblen Bereichen geeignet, den Verzicht auf solche Rücksichtnahmen zu rechtfertigen (vgl. BVerfGK 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 455/08 -, Rn. 33; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, Rn. 17).
  • OLG Nürnberg, 08.06.2018 - 2 Ws 166/18

    Voraussetzungen für die Durchsuchung eines Strafgefangenen mit Entkleidung

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat dieser Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. NJW 2013, 3291 juris Rn. 15; NJW 2015, 3158, juris Rn. 33).

    Die Anordnung der körperlichen Durchsuchung steht wegen des hierdurch bewirkten Grundrechtseingriffs unter dem Vorbehalt des Gesetzes und der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BVerfG, NJW 2013, 3291, juris Rn. 14; NJW 2017, 725 juris Rn. 29).

    der Justizvollzugsanstalt Durchsuchungen mit Entkleidung allgemein anzuordnen (BVerfG, NJW 2017, 725, juris Rn. 31; ebenso BVerfG, NJW 2013, 3291, juris Rn. 19, zu § 64 Abs. 4 des baden-württembergischen Justizvollzugsgesetzbuches III - JVollzGB, und BVerfGK 2, 102 = NJW 2004, 1728, juris Rn. 16, zu § 84 Abs. 3 StVollzG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 10.07.2013 (NJW 2013, 3291, juris Rn. 20) weiter ausgeführt, dass unter dem Vorbehalt der Abweichung in Einzelfällen, in denen dies aus Gründen der Verhältnismäßigkeit angezeigt sei, für eine allgemeine Regelung im Sinne des § 64 Abs. 3 JVollzGB III (entsprechend Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG) die in den dort genannten Fällen, unter anderem bei Rückkehr eines Gefangenen von einem Aufenthalt außerhalb der Anstalt, gegebene abstrakte Gefahr des Einbringens von Drogen und anderen verbotenen Gegenständen genüge.

  • BVerfG, 19.01.2023 - 2 BvR 1719/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die

    Ein Gefangener kann zwar nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Mai 2013 - 2 BvR 2129/11 -, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 23.09.2020 - 2 BvR 1810/19

    Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen

    g) Wie Einzelfallanordnungen nach Art. 91 Abs. 2 Satz 1 BayStVollzG setzen auch Allgemeinanordnungen nach Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG bei am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichteter Auslegung voraus, dass die Verfügung der Anstaltsleitung erkennen lässt, dass von der generellen Anordnung der Durchsuchung abgewichen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, Rn. 15).
  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 1 Vollz (Ws) 385/16

    Durchsuchung eines Gefangenen in unbekleidetem Zustand bei Aufnahme in der

    Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar; wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat dieser insofern Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.2013 -2 BvR 2815/11-, Rn. 15 ff. m. w. N., juris).

    Unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben muss die Vollzugsbehörde daher nachvollziehbar ihr Ermessen ausüben, wenn für die handelnden Vollzugsbediensteten erkennbar ist oder jedenfalls mit praktikablem Aufwand erkennbar gemacht werden könnte, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalles die Gefahr eines Einschmuggelns fernliegen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.2013, a.a.O., Rn. 21).

    Es ist vorliegend auch nicht ersichtlich, dass das Ermessen der Antragsgegnerin ohnehin auf null reduziert gewesen wäre (ähnl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.2013, a.a.O., Rn. 22 ff.), auch wenn allein der Umstand, dass die zu durchsuchende Person lediglich von einer geschlossenen Vollzugseinrichtung in die nächste transportiert wird, nach Auffassung des Senats je nach den konkreten Umständen und der Ausgestaltung dieses Transports sowie nach den für die Einschätzung des diesbezüglichen Missbrauchsrisikos relevanten Erkenntnissen über diese Person nicht notwendig dazu führt, dass der typischerweise bei der Aufnahme eines neuen Insassen bestehenden Gefahr insbesondere des Einschmuggelns verbotener Gegenstände bereits durch mildere Maßnahmen hinreichend begegnet werden kann.

  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 20, 84 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, Rn. 26; vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, Rn. 21; vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, Rn. 28; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 47; vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 32; vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 29; vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 20, 84 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, juris, Rn. 26; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris, Rn. 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 28; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, juris, Rn. 47; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris, Rn. 32; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 5 A 2062/22

    Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen

  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

  • BVerfG, 16.01.2019 - 2 BvR 1081/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Amtshaftungsprozess eines

  • BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

  • VerfGH Baden-Württemberg, 09.05.2016 - 1 VB 19/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Untersagung der Herausgabe einer DVD durch

  • StGH Baden-Württemberg, 18.05.2015 - 1 VB 10/15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verwerfung eines Antrags auf

  • VG Braunschweig, 02.12.2020 - 5 A 65/20

    Transport, Fesselung, Durchsuchung, Vollständiges Entkleiden

  • StGH Baden-Württemberg, 19.01.2015 - 1 VB 59/14
  • StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 51/14
  • VerfGH Baden-Württemberg, 29.07.2016 - 1 VB 64/16
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